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Hund, Katze & Co. - Tiere im Flugzeug

12.01.2018

5 min Lesezeit
Kategorie: Tiere

Tiere Im Flugzeug



Haustiere im Flugzeug

Die Bestimmungen und Preise für Haustiere im Flugzeug legen die Airlines selbst fest, allerdings ähneln sich die Regeln für die Mitnahme von Tieren oftmals. So ist es immer Pflicht, Ein- und Ausfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen des Haustieres mit sich zu führen. Auch bieten die meisten Airlines den Transport von Katzen und kleinen Hunden in der Kabine an, während andere Tiere im Frachtraum untergebracht werden. Prinzipiell gilt auch, dass wenn das Haustier, beispielsweise aufgrund einer fehlenden Impfung, nicht einreisen darf, der Halter die Kosten für den Rückflug übernehmen muss.


Zudem gibt es einige Grundregeln für den Transport von Tieren im Flugzeug. So gilt, dass nur Tiere befördert werden, die gesund, sauber und nicht gefährlich sind. Auch trächtige Haustiere dürfen nicht mitfliegen.


Für manche Tiere gibt es Sonderbestimmungen, die am besten im Voraus bei der jeweiligen Airline erfragt werden. Diese gelten z.B. für manche Kampfhundrassen und stumpfnasige Hunde und Katzen.


Auch sollten Sie grundsätzlich etwas früher als gewöhnlich einchecken, wenn Sie mit Tieren fliegen, für den Fall, dass es zu unerwarteten Komplikationen kommen sollte.


Mit dem Haustier mit Swiss Air verreisen


Um das Thema Tiere im Flugzeug besser zu veranschaulichen beschränken wir uns in diesem Beitrag auf die Bestimmungen der grössten Schweizer Airline, Swiss Airlines.


Generelle Bestimmungen bei Swiss Air

  • Hunde und Katzen die weniger als 8 kg wiegen, dürfen in der Kabine mitreisen, ist das Haustier schwerer, muss es im Gepäckraum befördert werden.

  • Im Gepäckraum dürfen nur Hunde, Katzen, Kaninchen und Hasen befördert werden. Manche anderen Tierarten können als Fracht befördert werden.

  • Für Kampfhunde sowie stumpfnasige Hunde und Katzen gelten besondere Regelungen.

  • Das Haustier muss sauber, gesund und ungefährlich sein.

  • Tiere müssen in einem geeigneten Transportbehälter oder -käfig untergebracht werden und müssen für die gesamte Flugdauer mit genügend Futter und Wasser versorgt sein.


Transport von Haustieren in der Flugzeugkabine:

  • Jeder Passagier darf maximal zwei Hunde oder Katzen in der Kabine mitführen.

  • Jedes Tier darf inklusive Transporttasche nicht mehr als 8 Kilo wiegen.

  • Das Haustier muss in einer weichen Transporttasche, die ausbruchsicher und kratzfest ist, untergebracht werden. Diese muss zudem so gross sein, dass das Tier normal stehen, sich umdrehen und hinlegen kann. Der maximale Umfang der Tasche beschränkt sich auf 55x23x40 cm.

  • Hund oder Katze dürfen die Transporttasche während des Fluges nicht verlassen und die Tasche muss unter dem Sitz verstaut werden.

  • Schutz- und Assistenzhunde sind von diesen Regelungen ausgenommen. Für sie gelten keine Grössen- und Gewichtsbeschränkungen. Zudem reisen sie kostenlos und dürfen ohne Transporttasche mit in der Flugzeugkabine reisen.


Transport von Haustieren im Gepäckraum

  • Im Gepäckraum herrschen hinsichtlich der Temperatur und des Luftdrucks ähnliche Bedingungen wie in der Kabine, sodass der Transport für das Haustier kein Risiko darstellt.

  • Haustiere die inklusive Transportbehälter mehr als 8 Kilo wiegen, müssen im Gepäckraum befördert werden.

  • Das Haustier muss in einem Transportbehälter, der ausbruchsicher und kratzfest ist, untergebracht werden. Diese muss zudem so gross sein, dass das Tier normal stehen, sich umdrehen und hinlegen kann. Der maximale Umfang der Tasche beschränkt sich auf 55x23x40 cm.


Preise

Die Preise für die Beförderung von Haustieren im Flugzeug variieren und sind meist auf den Homepages der Airline zu finden. Fliegen Sie mit Air Swiss innerhalb Europas, hängt der Preis von der Grösse des Transportbehälters ab. Für kleine Tiere bis 8 Kilo, die in der Kabine transportiert werden, verlangt Air Swiss 60 CHF. Für einen mittleren Transportkäfig (57x36x37) werden 160 Franken fällig, der Transport in einem grossen Käfig (bis 105x75x79) beträgt 240 Franken.